NEUERUNGEN IM STEUERRECHT
Neue Sterbetafeln für die versicherungsmathematische Berechnung von Personalrückstellungen veröffentlicht
Für die versicherungsmathematische Berechnung zu bilanzierender Rückstellungen für Abfertigungen, Jubiläumsgelder und Pensionen spielen Annahmen zu Invaliditätsrisiko, Lebenserwartung und Verheiratungswahrscheinlichkeiten eine wesentliche Rolle. Mitte August wurden die neuen Rechnungsgrundlagen ("Sterbetafeln") veröffentlicht und lösen die seit 2008 in Anwendung befindlichen Parameter ab. Insgesamt zeigt sich dabei eine sowohl bei Männern als auch bei Frauen leicht gestiegene Restlebenserwartung. Die Invaliditätswahrscheinlichkeiten sind leicht rückläufig. Die Verheiratungswahrscheinlichkeiten im höheren Alter nahmen hingegen zu.
Die Entwicklung dieser Parameter lässt tendenziell folgende Auswirkungen für die Bewertung der Rückstellungen erwarten: Bei den Abfertigungsrückstellungen ist mit keinen nennenswerten Veränderungen zu rechnen, bei den Jubiläumsgeldrückstellungen ist tendenziell von einem moderaten Anstieg auszugehen.
Größere Auswirkungen wird es bei den Rückstellungen für Pensionen geben. Hier wird vor allem bei den Pensionisten mit einem höheren Anstieg gerechnet. Bei den Anwartschaften ist zwar auch mit einem Anstieg zu rechnen, dieser sollte aber geringer ausfallen (kompensierende Effekte von höherer Lebenserwartung und niedrigerer Invaliditätswahrscheinlichkeit).
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