NEUERUNGEN IM STEUERRECHT
Basiszinssatz ist auch im neuen Jahr höher
Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,5 Prozentpunkteergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 1,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 21.12.2022 | Bis 20.12.2022 | |
Stundungszinsen | 3,88 % | 3,38 % |
Aussetzungszinsen | 3,88 % | 3,38 % |
Anspruchszinsen | 3,88 % | 3,38 % |
Beschwerdezinsen | 3,88 % | 3,38 % |
Umsatzsteuerzinsen | 3,88 % | 3,38 % |
Bild: © Adobe Stock - Sutthiphong
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Kerber & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG | Klienten-Info