NEUERUNGEN IM STEUERRECHT

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Negativer Basiszinssatz verringert Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen


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Negativer Basiszinssatz verringert Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen

Juni 2013
Kategorien: Klienten-Info

Seit 8.Mai 2013 gelten neue Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs und Berufungszinsen, da Anfang Mai der Basiszinssatz von der EZB von 0,38 % auf – 0,12 % gesenkt wurde. Einen negativen Basiszinssatz hat es in den letzten 10 Jahren noch nie gegeben! Darauf aufbauend betragen die Jahreszinssätze im Vergleich zu den bisherigen Werten wie in der Tabelle dargestellt:

 

Ab 8.5.2013

Bisher

Stundungszinsen

4,38 %

4,88 %

Aussetzungszinsen

1,88 %

2,38 %

Anspruchszinsen

1,88 %

2,38 %

Berufungszinsen

1,88 %

2,38 %

Bild: © sergign - Fotolia