NEUERUNGEN IM STEUERRECHT
Februar 2022
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2022
Bis spätestens Ende Februar 2022 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2021 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden....
Februar 2021
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2021
Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden....
Februar 2020
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2020
Bis spätestens Ende Februar 2020 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2019 getätigt wurden, elektronisch gemeldet...